KANZLEI.
Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für den Betroffenen nie erfreulich. Bestenfalls kostet es Zeit, Geld und Nerven. Allerdings kann es auch den Verlust von Freiheit und wirtschaftlicher Existenz bedeuten. Ebenso ist eine Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden selten gewünscht.
So ist man stets gut beraten, möglichst früh einen Verteidiger anzusprechen und ein Ermittlungsverfahren oder drohende Streitigkeiten durch vorausschauendes Planen und Handeln so weit wie möglich zu vermeiden. Allerdings ist dies nicht immer möglich und strafrechtliche Ermittlungen werden eingeleitet, Aufsichtsbehörden eingeschaltet oder Gerichte bemüht. Dann geht es nur noch um ein Ziel: das eingeleitete Verfahren mit einem für den Betroffenen optimalen Ergebnis schnellstmöglich abzuschließen. Wir helfen, dieses Ziel zu erreichen.
Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Strafverfahrens. Dies bundesweit, sowohl vor den Amts- und Landgerichts als auch vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Wir verteidigen auch in komplexen Umfangsverfahren wie etwa im „Loveparade- Prozess“ oder im „Pillendienst- Verfahren“. Außerdem sind wir für andere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützend tätig. Unsere Kanzlei wird häufig von externen Kollegen zur Beratung und Verteidigung in IT- Strafsachen sowie bei Streitigkeiten mit Datenschutzbehörden hinzugezogen.
Rechtsanwalt Hemkens ist seit 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2010 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf infolge seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen den Titel “Fachanwalt für Strafrecht”. Im Jahr 2012 wurde ihm zudem der Titel “Fachanwalt für Informationstechnologierecht” verliehen. Insofern verfügt er als einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch für IT- Recht sind, über eine besondere Expertise auf dem Gebiet des Computer- und Internetstrafrechts.