Notdienst Notruf Strafrecht Krefeld Moers

STRAFRECHT / STRAFVERTEIDIGER NOTDIENST.

In dringenden Fällen – insbesondere bei Durchsuchung, Haftbefehl, Festnahme, Untersuchungshaft (U-Haft) sowie bei Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter und Gericht – können Sie die Kanzlei rund um die Uhr – auch am Wochenende – unter der 24-Stunden-Notrufnummer erreichen:

0170 5702446

Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte kurz auf den Anrufbeantworter, Sie werden dann umgehend zurückgerufen.

In jedem Fall gilt:

Sagen Sie nichts – kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.

Jeder Beschuldigte eines Strafverfahrens hat das Recht, nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Es ist unbedingt – insbesondere bei einer Festnahme oder Durchsuchung sowie bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter – von dem Recht zur Verweigerung einer Aussage, dem Schweigerecht, Gebrauch zu machen und zunächst einen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht, zu kontaktieren.

Eine Einlassung ohne Akteneinsicht und ohne den Stand der Ermittlungen zu kennen, ist nicht ratsam. Ein einmal abgegebenes Geständnis ist im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nur schwer zu widerrufen.

Strafverteidiger – Notdienst für die Städte Krefeld – Moers – Kempen – Neukirchen- Vluyn – Rheinberg – Kamp- Lintfort – Willich – Viersen und den linken Niederrhein. 24h – Notruf