STRAFRECHT / STRAFVERTEIDIGER NOTDIENST.
In dringenden Fällen – insbesondere bei Durchsuchung, Haftbefehl, Festnahme, Untersuchungshaft (U-Haft) sowie bei Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter und Gericht – können Sie die Kanzlei rund um die Uhr – auch am Wochenende – unter der 24-Stunden-Notrufnummer erreichen:
0170 5702446
Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte kurz auf den Anrufbeantworter, Sie werden dann umgehend zurückgerufen.
In jedem Fall gilt:
Sagen Sie nichts – kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.
Es ist unbedingt – insbesondere bei einer Festnahme oder Durchsuchung sowie bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter – von dem Recht zur Verweigerung einer Aussage, dem Schweigerecht, Gebrauch zu machen und zunächst einen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht, zu kontaktieren.
Eine Einlassung ohne Akteneinsicht und ohne den Stand der Ermittlungen zu kennen, ist nicht ratsam. Ein einmal abgegebenes Geständnis ist im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nur schwer zu widerrufen.
Strafverteidiger – Notdienst für die Städte Krefeld – Moers – Kempen – Neukirchen- Vluyn – Rheinberg – Kamp- Lintfort – Willich – Viersen und den linken Niederrhein. 24h – Notruf