ARBEITSSTRAFRECHT.
Als im Arbeitsstrafrecht tätige Kanzlei stellen wir fest, dass Strafverfahren mit Bezug zum Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das Arbeitsstrafrecht richtet sich gegen Unternehmen, Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer. Als mögliche Folgen für den Beschuldigten stehen dabei sowohl strafrechtliche Sanktionen, als auch die zivilrechtliche Haftung – etwa aufgrund der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – im Raum.
Ein besondere Schwerpunkt der Kanzlei ist die Vertretung und Verteidigung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten oder Geschäftsführern, die für Unternehmen und Organisationen im Bereich der Informationstechnologie, Forschung und Wissenschaft tätig sind. Infolge unserer besonderen Expertise auf dem Gebiet des IT-Strafrechts und IT- Rechts stehen wir dort beratend und verteidigend zu Seite. So etwa, wenn es um Vorwürfe im Bereich der Verletzung von Betriebsgeheimnissen und Geheimnisschutz, die Gebiete IT-Sicherheit und Cybersecurity oder etwa um Verstöße gegen den Arbeitnehmerdatenschutz geht.
Zum anderen zählen die strafrechtliche Beratung und Verteidigung
- im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, bei denen ein Arbeitnehmer verletzt oder getötet wird,
- bei Verstößen gegen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, so z. B. bei unterlassener oder unzureichender Gefährdungsbeurteilung, Verletzung arbeitsmedizinischer Pflichten,
- bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln,
- bei unzureichendem Schutz der Arbeitnehmer, so z.B. der Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeitnehmer,
- bei Vorwürfen der Verletzung von Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes, wie z.B. durch die Verletzung von Arbeitszeitvorschriften
zu unseren Tätigkeitsbereichen.
Schliesslich beraten und verteidigen wir
- bei Beitragsvorenthaltungen nach § 266a StGB,
- bei Verstößen gegen das Schwarzarbeitergesetz,
- bei dem Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern,
- bei Verstößen bei der Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerentsendung,
- bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.