VERKEHRSSTRAFRECHT & OWI- RECHT.
In komplexen Verfahren mit Bezügen zum Verkehrsstrafrecht sind wir ebenso versiert wie in der Vertretung in Bußgeldverfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder bei Untersuchungen der Strassenverkehrsbehörden. Wir helfen und unterstützen im Ermittlungsverfahren, im Verwaltungsverfahren und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sofern es die Verteidigung erforderlich macht, arbeiten wir eng mit spezialisierten Gutachtern, gerichtlich vereidigten Sachverständigen, Verkehrspsychologen und MPU- Beratern zusammen.
Angesichts der möglichen Folgen einer Verkehrsstraftat für den Beschuldigten wie etwa ein Führerscheinentzug, eine Sperre für die Wiedererteilung, ein Fahrverbot sowie die Eintragung in das Verkehrszentralregister (“Punkte in Flensburg”), die insbesondere für Berufskraftfahrer schwerwiegend sind, ist in solchen Verfahren die Hinzuziehung eines Verteidigers sehr wichtig. Denn bei einer Verurteilung wegen eines Verkehrsdeliktes drohen neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins. Darüber hinaus kann – in aller Regel bei Verstössen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen am Steuer auch die Anordnung einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) erfolgen.
Schon im Ermittlungsverfahren und im Verwaltungsverfahren sind daher die Vorbereitung der geeigneten Verteidigungsstrategie, die sorgfältige Auswertung der Beweise und die Prüfung der Frage einer Stellungnahme zu den erhobenen Tatvorwürfen häufig von entscheidender Bedeutung. Gleiches gilt für die Hauptverhandlung.
+ Tätigkeitsbereiche
Die Besonderheiten bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und in Führerscheinsachen erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung, welche Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfram Hemkens in einer Vielzahl von Verkehrsstrafsachen erworben hat.
Zu den Vorwürfen, mit denen sich Verteidigung im Bereich des Verkehrsstrafrechts befasst, gehören insbesondere:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“ / „Fahrerflucht“) , § 142 StGB
- gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB
- Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs, § 315 a StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, § 24 StVG / § 316 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
+ Referenzmandate
Zum Tätigkeitsfeld im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren zählen insbesondere die Verteidigung gegen
einen Bußgeldbescheid die Verhängung von Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß, bei einem Geschwindigkeitsverstoß bzw. der Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Abstandsmessungen sowie dem Vorwurf des Führens eines Kraftfahrzeugs/ KFZ unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (zB. wegen Cannabis bzw. THC, Speed bzw. Amphetamin, Kokain) die Verhängung eines Fahrverbotes und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Schwerpunkte der Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sind:
- Bußgeldverfahren
- Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei
- (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren, § 111a StPO
- Verhängung eines Fahrverbots
- Fragen der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle
- Fragen der Wiedererteilung des Führerscheins
- Anordnung der MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung)
- Maßnahmen der Strassenverkehrsbehörde infolge von Punkten im Fahreignungsregister