Cybercrime | IT- Strafrecht

SPEZIALISIERT AUF IT-STRAFRECHT.

Als einer der wenigen Fachanwälte in Deutschland ist Rechtsanwalt Hemkens sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für IT- Recht und auf die Verteidigung an den Schnittstellen von Strafrecht und IT-Recht spezialisiert. Seine besondere Expertise liegt im Bereich des IT-Strafrechts, einschließlich Cybercrime, Computerstrafrecht und Internetstrafrecht, sowie in der Handhabung von Computer-Forensik, Kriminaltechnik und Sachverständigengutachten. Er wird aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen um die „Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien“ als kompetenter Verteidiger angesehen.

Cybercrime stellt für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland eine stetig wachsende Herausforderung dar. Jahr für Jahr nehmen Delikte im Bereich Internetstrafrecht und Computerstrafrecht zu, was einen erhöhten technischen Aufwand für die Aufklärung von Straftaten gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder Daten mit sich bringt.

Die digitale Welt hat in den vergangenen Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen, und damit einhergehend ist auch die Bedrohung durch Computer- und Internetkriminalität stark gestiegen. Hackerangriffe, Identitätsdiebstahl, Viren, Trojaner, Phishing und illegaler Datenmissbrauch sind mittlerweile alltägliche Vorkommnisse. In solchen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Anwälte über fundiertes Wissen in Bezug auf die digitale Welt und ihre Besonderheiten verfügen.

Die Strafverteidigung im Bereich Informationstechnologien umfasst alle Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnik, die mit dem Internet und ähnlichen Netzwerken verbunden sind. Dies schließt Kommunikation, Software, Prozesse und Informationsverarbeitung ein. Angesichts der rasanten Entwicklung in der digitalen Welt ist es für Strafverteidiger unerlässlich, kontinuierlich ihr Wissen zu erweitern, um auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung zu bleiben.

Die Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit Computer- und Internetkriminalität sind äußerst komplex und unterliegen einem ständigen Wandel. Dies stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, da Anwälte ihre Verteidigungsstrategien laufend anpassen müssen, um ihren Mandanten effektiv beizustehen. Hierbei ist Erfahrung und Kompetenz gefragt, um vor Gericht überzeugend argumentieren zu können und angemessene Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch Cybercrime ist die Rolle von erfahrenen Strafverteidigern im Bereich Informationstechnologien von unschätzbarem Wert. Diese Anwälte verstehen nicht nur die technischen Details der digitalen Welt, sondern auch die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit Computer- und Internetkriminalität einhergehen.

Erfahrene Strafverteidiger können ihren Mandanten eine umfassende und fundierte Beratung bieten, die darauf abzielt, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie sind in der Lage, Beweise gründlich zu prüfen, mögliche Schwachstellen in den Anklagen zu identifizieren und vor Gericht überzeugend zu argumentieren.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Cybercrime eine anhaltende Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland darstellt. Die Zunahme von Delikten im Bereich Internetstrafrecht und Computerstrafrecht erfordert einen erhöhten technischen Aufwand zur Aufklärung solcher Straftaten. In dieser digitalen Ära ist es unverzichtbar, dass Strafverteidiger nicht nur über Fachwissen im Bereich Informationstechnologien verfügen, sondern auch die sich ständig ändernden Gesetze und Bestimmungen beherrschen.

Erfahrene Strafverteidiger spielen eine entscheidende Rolle, da sie ihren Mandanten in Fällen von Cybercrime eine kompetente und effektive Verteidigung bieten können. Ihr fundiertes Wissen über die digitale Welt und ihre juristische Expertise ermöglichen es ihnen, vor Gericht überzeugende Argumente vorzubringen und angemessene Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch Cybercrime sind solche Anwälte unverzichtbare Verbündete für Einzelpersonen und Unternehmen, die mit diesem komplexen Rechtsbereich konfrontiert sind.

Erfahrener Strafverteidiger im Bereich Informationstechnologien

Die Bedeutung der IT-Forensik bei der Bekämpfung von Straftaten im digitalen Raum kann nicht unterschätzt werden. Digitale Spuren spielen heutzutage in nahezu allen Ermittlungsverfahren eine entscheidende Rolle. Angesichts der weitverbreiteten Nutzung von IT-Systemen in Privathaushalten, Unternehmen, Behörden und kritischen Infrastrukturen gewinnt die qualifizierte digitale und forensische Untersuchung eine immer größere Bedeutung. Die Auswertung von Handys und Computern ist längst Standard in Ermittlungen. Dies stellt nicht nur hohe Anforderungen an Polizeibeamte und Staatsanwälte in Cybercrime-Ermittlungsgruppen, sondern auch an Strafverteidiger, die sich mit einer neuen und spezialisierten Art der Qualifizierung auseinandersetzen müssen.

Die Vorwürfe im Bereich des Strafrechts in der Informations- und Kommunikationstechnik (Cybercrime / IT-Strafrecht bzw. Internetstrafrecht / Computerstrafrecht) sind äußerst vielfältig. Neben den „klassischen“ Delikten wie Hacking und eBay-Betrug umfassen sie auch Taten, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Darknet stehen. Dazu gehören der Handel mit Betäubungsmitteln, Medikamenten und anderen verbotenen Waren über Anonymisierungsnetzwerke wie TOR oder GNUnet sowie die Planung und Verabredung von Straftaten mittels I2P. Eine zunehmende Rolle im Bereich der Internetkriminalität spielen auch Dienstleistungsanbieter, die Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Krypto-Handys wie EncroChat anbieten.

Die IT-Forensik spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Cybercrime und anderen Straftaten im digitalen Raum. Digitale Spuren sind für Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung, und der Einsatz qualifizierter forensischer Untersuchungen ist in Zeiten weitverbreiteter IT-Systeme unerlässlich. In diesem Kontext nimmt Rechtsanwalt Hemkens als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht eine herausragende Stellung ein. Seine Expertise im IT-Strafrecht, Cybercrime und der Handhabung von Computer-Forensik macht ihn zu einem gefragten Verteidiger.

Im Bereich des IT-Strafrechts sind die Vorwürfe äußerst vielfältig und reichen von klassischen Delikten wie Hacking und eBay-Betrug bis hin zu Straftaten, die mit dem Darknet und verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken in Verbindung stehen.

Hierunter fallen insbesondere:

• Ausspähen von Daten, § 202a StGB
• Abfangen von Daten, § 202b StGB
• Datenhehlerei, § 202d StGB
• Datenveränderung, § 303a StGB
• Computersabotage, § 303b StGB
• Verwertung fremder Geheimnisse, § 204 StGB
• Computerbetrug, § 263a StGB
• Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB
• Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, § 270 StGB
• Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz oder das Urhebergesetz sowie die Landesmediengesetze
• Hinweisgeber/ Whistleblowing und Quellenschutz

Grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen Vorwürfe aus diesem besonderen Bereich des Strafrechts sind das Verständnis der technischen Möglichkeiten und die Erfahrung bei der Anwendung der sich ständig verändernden rechtlichen Vorschriften und des technischen Umfelds. Ebenso wichtig ist die zutreffende Beurteilung der Verfahrenssituation und die Beweismittelanalyse unter Berücksichtigung ihrer technologischer Eigenarten. Denn der Gesetzgeber hat für Straftaten, welche mittels Computern oder über das Internet begangen werden, keine besondere Systematik vorgenommen. Gleichzeitig sind die einzelnen Strafnormen sehr abstrakt gefasst und beschreiben die jeweils strafbaren Handlungen nur in allgemein. Deswegen ist es für eine erfolgreiche Verteidigung auf dem Gebiet der Computerkriminalität unbedingt eine präzise Arbeit am Sachverhalt und eine genaue Auseinandersetzung mit den einzelnen technischen Abläufen notwendig.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist auch der richtige Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ebenso notwendig. Beispielsweise sind diese dazu übergegangen und haben in den jeweiligen Bundesländern eine landesweit zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) geschaffen. Diese Stellen stehen ihrerseits in Austausch mit den Zentralstellen für Cybercrime in anderen Bundesländern, den Polizeibehörden sowie mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Einrichtungen, so beispielsweise dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Es zeigt sich also, dass auch die Polizeien und Staatsanwaltschaften über Spezialistinnen und Spezialisten für den Bereich Cybercrime verfügen. Um so bedeutsamer ist es, für die jeweils Beschuldigten oder Angeklagten ein kompetentes Gegengewicht im Rahmen der Verteidigung zu schaffen.

In komplexen Verfahren mit Bezügen zum IT- Strafrecht sind wir ebenso versiert, wie in der Vertretung in Bußgeldverfahren aufgrund von Datenschutzverstößen oder bei internen Untersuchungen. Wir helfen und unterstützen bei Anfragen der Datenschutzbehörden und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sofern es die Verteidigung erforderlich macht, arbeiten wir eng mit spezialisierten IT- Forensikern, gerichtlich vereidigten Sachverständigen und IT- Security- Beratern zusammen.

Ob Sie beschuldigt sind, einen Hackerangriff ausgeführt zu haben, Ihre Online-Geschäfte illegal zu betreiben oder in eine andere Form von Computerkriminalität verwickelt zu sein – wir werden Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite stehen. Gemeinsam erstellen wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, um das beste Ergebnis zu erzielen und Ihre Rechte zu schützen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren. Wir werden Ihnen unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung bieten, um Ihnen durch schwierige Zeiten zu helfen und Ihre Interessen zu vertreten.

Referenzmandate im IT- Strafrecht / Cybercrime

• Verteidigung in einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Hackerangriffs auf das Netzwerk eines DAX- Konzerns

• Verteidigung in einem Verfahren gegen den Vorwurf des Cyberangriffs auf einen Internetprovider und den Handel mit kompromittierten Kundenkonten

• Verteidigung in einem Verfahren aufgrund des Vorwurfs der DDoS-Attacke auf einen DNS- Provider unter Nutzung eines Botnetzes

• Verteidigung in einem Verfahren wegen des Ausspähens von Kreditkarteninformationen und dem Handeln mit Nutzerdaten eines Online- Händlers

• Verteidigung eines Angeklagten in dem europaweit bislang größten Strafverfahren gegen eine Bande, die über das Internet mit gefälschten oder illegal hergestellten Medikamenten gehandelt hat, dem sog. “Pillendienstverfahren”

• Verteidigung eines Angeklagten in einem Umfangsverfahren gegen Vorwurf der Computersabotage, des Computerbetrugs, des Ausspähen von Daten, des Missbrauchs von Notrufen (“Swatting”) sowie der Fälschung beweiserheblicher Daten

• Verteidigung eines Angeklagten in einem umfangreichen Verfahren u.a. gegen den Vorwurf des Handelns mit Betäubungsmitteln über das Darknet

• Verteidigung eines Angeklagten gegen den Vorwurf des Bannbruchs (§§ 369, 372 AO) und den Verstoß gegen das BtmG aufgrund der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (§ 29a BtMG)

• Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegen den Vorwurf des Bestellens bzw. Kaufs von Betäubungsmitteln über das Darknet

• Verteidigung eines Angeklagten, der als leitender Angestellter eines international ausgerichteten Unternehmens mit dem Vorwurf des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und dem Ausspähen von Daten konfrontiert war

• Verteidigung eines Angeklagten, dem als Mitglied einer Bande das Ausspähen von Daten, Computersabotage, Computerbetrug und die Fälschung beweiserblicher Daten vorgeworfen wurde

• Vertretung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Computersabotage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten

• Vertretung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Wertzeichenfälschung und des Inverkehrbringens von Falschgeld über das Darknet