Ausschließlich Strafrecht. Unsere Kanzlei ist spezialisiert und bietet effektive Strafverteidigung sowie kompetente Beratung in Strafsachen.
Seit über 25 Jahren hat sich Rechtsanwalt & Fachanwalt Wolfram Hemkens auf die Strafverteidigung sowie auf Mandate mit strafrechtlichem Bezug spezialisiert. Er verteidigt bundesweit bei allen strafrechtlichen Fragestellungen. Der Tätigkeitsbereich seiner Kanzlei erstreckt sich auf alle Tatsacheninstanzen, die Revision sowie die Wiederaufnahme.
Als einer der wenigen Verteidiger in Deutschland ist Rechtsanwalt Hemkens sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für IT- Recht und auf die Verteidigung an den Schnittstellen von Strafrecht und IT-Recht spezialisiert. Er besitzt eine umfassende Expertise in den Bereichen IT-Strafrecht, Cybercrime und Computer-Forensik.
In komplexen und umfangreichen Strafverfahren ist er ebenso versiert wie in der strafrechtlichen Beratung oder im Verfahren nach einem Strafbefehl. Bei Bedarf ist er aufgrund seiner hervorragenden Vernetzung in der Lage, schnell und routiniert effektive Verteidigerteams gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten zu formieren.
Zu unseren Schwerpunkten zählen:
- Allgemeine Strafsachen (z.B. Körperverletzung, Betrug, Raub, Diebstahl, Nötigung, Erpressung)
- Beratung & Verteidigung im IT- Strafrecht / Cybercrime
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafsachen
- Revisionen in Strafsachen an den Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof
- Verteidigung in Sexualstrafsachen
- Verteidigung in Kapitalstrafsachen (Verbrechen gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit / Tötungsdelikte)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheitsfahrt, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
Wir begleiten unsere Mandanten konsequent und engagiert.
Wir sehen uns uneingeschränkt als Beistand unserer Mandanten, deren Interessen wir in jeder Lage konsequent vertreten. Neben der Fachanwaltschaft und der Spezialisierung hilft unsere langjährige Erfahrung. Im Ermittlungsverfahren, während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung sowie in der Berufungs- und Revisionsinstanz. Darüber hinaus betreuen wir regelmäßig Zeugen als Zeugenbeistand.
Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn die gesetzlichen Regelungen dies zulassen – so etwa bei Untersuchungshaft, Verbrechenstatbeständen, dem Drohen einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder in Jugendsachen – übernehmen wir auch die Pflichtverteidigung.
Wir sind während des gesamten Strafverfahrens tätig.
- Anwesenheit bei Durchsuchungen/ Verteidigung gegen Sicherstellung und Beschlagnahme
- Verteidigung nach Festnahme/ Anwesenheit und Verteidigung bei der Verhandlung über den Erlass eines Haftbefehls
- Verteidigung bei der Haftprüfung/ Haftbeschwerde
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (z.B. Einspruch gegen Strafbefehl, Beschwerdeverfahren, Berufung, Revision, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
- Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren (z.B. Beratung zu Fragen im Hinblick auf ein ein bestehendes Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht, Teilnahme an Vernehmungen)