Fachanwalt Strafrecht & IT- Recht - Spezialisierte Strafverteidigung im IT- Strafrecht Cybercrime

Cyberstrafrecht und digitale Strafverteidigung

Die Kanzlei verteidigt Mandanten in Verfahren, in denen digitale Abläufe, technische Systeme und komplexe Datenstrukturen den Kern des Vorwurfs bilden. Die Spezialisierung an der Schnittstelle von Strafrecht und Informationstechnologie ist Grundlage einer Verteidigung, die juristische Systematik mit technischer Analyse verbindet. Rechtsanwalt Wolfram Hemkens führt die seltene Kombination beider Fachanwaltstitel – Strafrecht und IT-Recht – und bündelt so juristische Erfahrung und technisches Verständnis.

Digitale Ermittlungen als Ausgangspunkt des Verfahrens.

Strafverfahren mit IT-Bezug beginnen nahezu immer mit Daten: Datenträger werden gespiegelt, Netzwerke analysiert, Kommunikationsvorgänge rekonstruiert. Ermittlungsbehörden nutzen spezialisierte Tools wie EnCase, X-Ways Forensics, Cellebrite, Silent-SMS oder Staatstrojaner. Diese Werkzeuge erzeugen umfangreiche Spuren, aber nicht automatisch belastbare Ergebnisse. Zeitstempel, Protokolle und Dateizuordnungen unterliegen technischen Eigenlogiken, die zu Fehlschlüssen führen können.

Die Kanzlei analysiert diese Daten systematisch. Entscheidend ist, ob die Auswertung methodisch korrekt, technisch plausibel und forensisch belastbar ist. Nur dann ist eine sichere Einordnung der digitalen Beweislage möglich.

Rechtliche Bewertung von IT-Straftaten.

Cyberstrafrecht ist eine Querschnittsmaterie verschiedener Vorschriften, darunter die §§ 202a–202c, 303a–303b und 263a StGB. Diese Normen sind technologieoffen formuliert und ihre Anwendung hängt von der technischen Realität ab. Die Frage, was ein „unbefugter Zugang“, eine „Datenveränderung“ oder eine „Manipulation“ bedeutet, wird von Rechtsprechung und technischer Entwicklung geprägt. Eine fundierte Verteidigung erfordert deshalb die präzise Übertragung technischer Vorgänge in rechtliche Kategorien.

Rechtliche Bewertung von IT-Straftaten.

Cyberstrafrecht ist eine Querschnittsmaterie verschiedener Vorschriften, darunter die §§ 202a–202c, 303a–303b und 263a StGB. Diese Normen sind technologieoffen formuliert und ihre Anwendung hängt von der technischen Realität ab. Die Frage, was ein „unbefugter Zugang“, eine „Datenveränderung“ oder eine „Manipulation“ bedeutet, wird von Rechtsprechung und technischer Entwicklung geprägt. Eine fundierte Verteidigung erfordert deshalb die präzise Übertragung technischer Vorgänge in rechtliche Kategorien.

Verbindung von Forschung, Forensik und Praxis.

Die Kanzlei steht im fachlichen Austausch mit dem Nationalen Forschungs­zentrum für angewandte Cyber­sicher­heit ATHENE und dem Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), zwei führenden Institutionen der angewandten Cybersicherheitsforschung. Dadurch fließen aktuelle Erkenntnisse aus IT-Forensik, Angriffstechniken, Sicherheitsarchitekturen und internationalen Ermittlungsstandards unmittelbar in die Verteidigungsarbeit ein. Dieser Wissenstransfer ermöglicht eine besonders fundierte Bewertung technischer Beweise.

Erfahrung in umfangreichen und technisch anspruchsvollen Verfahren.

Die Mandatspraxis umfasst nationale und internationale Verfahren mit erheblicher technischer und wirtschaftlicher Tragweite: Cyberangriffe auf Unternehmen, DDoS-Attacken über Botnetze, Datendiebstahl, Darknet-Ermittlungen, komplexe Zugriffsketten sowie Wirtschaftsstrafverfahren mit digitalem Bezug.

Ebenfalls Bedeutung haben Verfahren zu EncroChat, Sky ECC und ANOM. Die Frage der Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Daten ist rechtlich anspruchsvoll. Fraglich ist Herkunft, Sicherung und rechtliche Zulässigkeit solcher Daten regelmäßig und entwickelt darauf aufbauend individuelle Verteidigungsstrategien.

Kurzes Fallbeispiel:
In einem Verfahren gegen einen leitenden Angestellten führte die Analyse der Logfiles und E-Mails zu dem Ergebnis, dass technisch reguläre Arbeitsabläufe falsch interpretiert worden waren. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.

Vorgehensweise in digitalen Strafverfahren.

Die Kanzlei arbeitet nach einem klar strukturierten Modell:

  1. Technische Rekonstruktion des behaupteten Geschehens

  2. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen

  3. Analyse der digitalen Beweise auf Integrität, Vollständigkeit und Plausibilität

  4. Einbindung unabhängiger forensischer Experten

  5. Entwicklung einer passgenauen, technisch und rechtlich fundierten Verteidigungsstrategie

Diese Struktur schafft Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Stabilität – insbesondere in komplexen digitalen Verfahren.

Internationale Dimension des Cyberstrafrechts.

Cyberdelikte überschreiten regelmäßig territoriale Grenzen. Daten werden in verschiedenen Jurisdiktionen erhoben, übertragen und ausgewertet. Für die Verteidigung sind Herkunft, Erhebungsmethode und rechtliche Standards entscheidend. Die Kanzlei prüft jedes Beweismittel darauf, ob es rechtmäßig erhoben wurde und ob nationale Verwertungsverbote greifen. Unterschiede zwischen ausländischen und deutschen Standards führen häufig zu erheblichen Angriffspunkten.

Ansatz der Kanzlei.

Digitale Strafverfahren verlangen juristische Präzision, technisches Verständnis und eine strukturierte Vorgehensweise. Die Kanzlei verbindet diese Elemente konsequent. Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die digitale Spuren nicht nur sichert oder liest, sondern versteht und rechtlich einordnet. Genau daraus entstehen belastbare Strategien in anspruchsvollen Cyber- und IT-Verfahren.