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DATENSCHUTZRECHT.

Die Erhebung, Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten unterliegt einem stetig komplexer werdenden Gesetzes- und Regelungsrahmen. Die rechtlichen Folgen bei Verstößen und die entstandenen Schäden können schwerwiegend sein. Sofern es um Fragen des Datenschutzes geht, sind nicht nur die Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Auch finden sich Regelungen zum Datenschutz in zahlreichen Nebengesetzen, in denen branchenbezogen bestimmte Bereiche und Themen des Datenschutzes geregelt werden, so etwa in dem Telekommunikationsgesetz, im Geldwäschegesetz oder in verschiedenen sozialrechtlichen. Zudem wird in naher Zukunft die ePrivacy-Verordnung in wichtige Rolle spielen.

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht bietet Rechtsanwalt Hemkens Hilfe bei der Implementierung und Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen und der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Er berät bei der Erstellung eines auf die unternehmensspezifischen Erfordernisse ausgerichteten Datenschutzkonzepts. Sofern erforderlich werden externe Datenschutzbeauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeit unterstützt. Gleichzeitig befasst sich die Kanzlei mit Fragen des Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtendatenschutzes.

Einen weiteren Schwerpunkt stellen datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten dar. Außerdem zählen die Vertretung in Bußgeldverfahren aufgrund von Datenschutzverstößen zu den Kompetenzen. Hierzu gehören auch interne Untersuchungen und Anfragen der Datenschutzbehörden nebst den entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Außerdem unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten in der Krise und hilft im Falle einer Krise aufgrund Datenschutzverstößen. Rechtsanwalt Hemkens übernimmt die Kommunikation mit Personen und Stellen, deren Daten unbefugt genutzt wurden und spricht mit Aufsichtsbehörden mit dem Ziel der Vermeidung einer Eskalation und der Minimierung der negativen Folgen. Hierzu gehören neben der Koordination des jeweiligen Vorgehens auch die Vertretung und Verteidigung im Falle einer straf- oder ordnungsrechtlichen Verfolgung der jeweils Betroffenen.

Datenschutzrecht bei Polizei und Justiz

Die EU Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Starfvollstreckung stellt einen neuen Rechtsrahmen der, der von Justiz und Ermittlungsbehörden in Strafsachen zu  beachten ist. Diese Datenschutz- Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) regelt den Datenschutz im Bereich der polizeilichen Ermittlungsarbeit in Strafsachen.

Deswegen gilt es gerade im Hinblick auf diese „neuen“ Regelungen, den Umgang und die Speicherung personenbezogener Daten durch die Behörden zu (über-) prüfen und die zahlreichen weiteren polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen auf ihre Konformität und Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Zweckbindung und -änderung sowie der Ausformungen der Betroffenenrechte im BDSG.

Referenzmandate

• Beratung einer Arztpraxis bei Verstössen von Mitarbeitern im Umgang Patientendaten und Vertretung gegenüber den Landesdatenschutzbeauftragten

• Beratung zur Umsetzung der Pflichten nach der DSGVO sowie Evaluierung der Datenschutzprozesse im Hinblick auf Beschäftigtendatenschutz

• Prozessführung infolge einer Abmahnung aufgrund von Verstößen gegen das BDSG/ die DSGVO

• Vertretung und Verteidigung der Geschäftsleitung eines mittelständischen Handelsunternehmens gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens

• Verteidigung eines Finanzdienstleiters im Bußgeldverfahren wegen Datenschutzverstößen

• Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Datenverarbeitungen

• Erstellung und Prüfung von Verarbeitungsverzeichnissen