Arztstrafrecht

ARZTSTRAFRECHT.

Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ärztlichen Heilbehandlungen stehen, weisen neben den teilweise hohen Strafandrohungen grundsätzlich eine enorme Belastung für die Beteiligten auf. Angesichts der möglichen schwerwiegenden und nicht nur auf den Strafausspruch selbst begrenzten Folgen für den Beschuldigten ist in solchen Verfahren eine qualifizierte Strafverteidigung besonders wichtig.

Denn schon im Ermittlungsverfahren sind ein kompetenter Beistand für den Beschuldigten, sowie der richtige Umgang mit den Ermittlungspersonen, insbesondere im Hinblick auf Frage einer Stellungnahme zu den erhobenen Tatvorwürfen, und die sorgfältige Wahl einer geeigneten Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung. Gleiches gilt für die Hauptverhandlung.

Für eine optimale Verteidigung sind die richtige Beweisführung sowie die Bewertung von Zeugenaussagen und Gutachten von wesentlicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Deswegen bedarf es für eine umfassende Verteidigung spezieller Kenntnisse in den Bereichen des Medizinrechts, der Kriminaltechnik, Rechtsmedizin, Psychologie und Psychatrie.

+ Bereiche der Beratung & Verteidigung

Diese Besonderheiten bei der Verteidigung in Arztstrafsachen erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung in Strafverfahren gegen Angehörige von Heilberufen, denen die Verwirklichung folgender Straftatbestände vorgeworfen wird:

• fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
• Körperverletzung, § 223 StGB
• Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
• fahrlässige Tötung, § 229 StGB
• Totschlag, § 212 StGB
• Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
• Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
• Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch, § 218 c StGB
• Betrug in Form des Abrechnungsbetrugs, § 263 StGB