Kanzlei Strafrecht Rechtsanwalt & Fachanwalt Strafverteidiger Krefeld

Ausschließlich Strafrecht. Unsere Kanzlei ist spezialisiert und bietet effektive Strafverteidigung sowie kompetente Beratung in Strafsachen.

Seit über 25 Jahren hat sich Rechtsanwalt & Fachanwalt Wolfram Hemkens auf die Strafverteidigung sowie auf Mandate mit strafrechtlichem Bezug spezialisiert. Er verteidigt bundesweit bei allen strafrechtlichen Fragestellungen.Dabei konzentriert er sich gezielt auf dieses Rechtsgebiet. Aufgrund seiner hervorragenden Vernetzung ist er in der Lage, bei Bedarf schnell und routiniert effektive Verteidigerteams gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten zu formieren.

Zu unseren Schwerpunkten zählen:

Wir begleiten unsere Mandanten konsequent und engagiert.

Wir sehen uns uneingeschränkt als Beistand unserer Mandanten, deren Interessen wir in jeder Lage konsequent vertreten. Neben der Fachanwaltschaft und der Spezialisierung hilft unsere langjährige Erfahrung. Im Ermittlungsverfahren, während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung sowie in der Berufungs- und Revisionsinstanz. Darüber hinaus betreuen wir regelmäßig Zeugen als Zeugenbeistand.

Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn die gesetzlichen Regelungen dies zulassen – so etwa bei Untersuchungshaft, Verbrechenstatbeständen, dem Drohen einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder in Jugendsachen – übernehmen wir auch die Pflichtverteidigung.

Wir sind während des gesamten Strafverfahrens tätig.

  • Anwesenheit bei Durchsuchungen/ Verteidigung gegen Sicherstellung und Beschlagnahme
  • Verteidigung nach Festnahme/ Anwesenheit und Verteidigung bei der Verhandlung über den Erlass eines Haftbefehls
  • Verteidigung bei der Haftprüfung/ Haftbeschwerde
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (z.B. Einspruch gegen Strafbefehl, Beschwerdeverfahren, Berufung, Revision, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
  • Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren (z.B. Beratung zu Fragen im Hinblick auf ein ein bestehendes Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht, Teilnahme an Vernehmungen)